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Schutzhelme

von Andreas Kühn

Welche Helme gibt es?

In Motorradgeschäften sowie dem gut sortierten Zubehörhandel gibt es eine sehr große Anzahl verschiedenster Motorradhelme in fast jeder erdenklichen Form und Größe.
Es gibt die »normalen« Integralhelme, Klapphelme, Endurohelme, Crosshelme, Policehelme, Halschalenhelme, Jethelme, Braincaps, Helme die wie Reitkappen aussehen und und und ...

FrankB

Welcher Helmem passt zu mir?

Der Helm sollte stramm sitzen, aber nicht »drücken«. Anderenfalls kann dies zu Kopfschmerzen oder zu mangelnder Konzentration im Straßenverkehr führen. Bei gleicher Größenangabe schwanken die Innenmaße von Hersteller zu Hersteller stark. Welches der optimale Helm ist, hängt ebenfalls stark von der eigenen Kopfform ab. Daher sollte man Helme nur dann im Versandhandel kaufen, wenn man den Helm bereits vorher ausprobiert hat oder die Rückgabe problemlos ist.

 
Einige Geschäfte bieten sogar an, dass man mit dem auserkorenen Helm eine Probefahrt unternimmt. So kann man neben dem Sitz unter Realbedingungen zusätzlich das Geräuschverhalten des Motorradhelms testen.
 

Welchen Motorradhelm man letztendlich wählt, hängt von der Passform, dem persönlichen Geschmack, der Größe des eigenen Schutzbedürfnisses, aber auch vom Geldbeutel ab.


Befreiung von der Helmpflicht

Es ist möglich sich von der Helmpflicht entbinden zu lassen. Allerdings dürfte es schwer fallen einen Arzt zu finden, der einem bescheinigt, dass man aus medizinischen Gründen keinen Schutzhelm tragen kann.

Einfacher ist es, der Helmpflicht durch religiöse Gründen zu entgehen; so wie der Sikh Ranjit Singh aus Hamburg - 2001.
Nach einem Beschluss des Bund-Länderausschusses für Straßen- verkehr von 1986 können Sikhs aus religiösen Gründen von der Helmpflicht befreit werden. Auch in anderen Gemeinden waren Sikhs mit ähnlichen Anliegen erfolgreich. In vielen anderen Ländern dürfen Sikhs seit langem mit Turban Motorrad fahren.


Wann muss ich einen Helm tragen?

Wer zuviel Zeit hat kann, darf und sollte dieses Kapitel komplett durchlesen. Allen anderen sei jedoch empfohlen, direkt zur »Zusammenfassung« zu springen ...
 

Laut Straßenverkehrs-Ordnung »StVO« (Stand: 13.10.2004) müssen nach § 21a Absatz 2 die Führer von Krafträdern und deren Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen. So weit so gut; aber was sind »amtlich genehmigte Schutzhelm« im Sinne der Vorschrift? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn die StVO schweigt sich darüber aus.

Wie nicht anders zu erwarten gibt es dazu eine passende Verwaltungsvorschrift: »Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind.«!

Jetzt muss man sich nur noch das Bundesgesetzblatt, Teil II aus dem Jahr 1984 besorgen und auf Seite 746 nachschauen, wie die erwähnte ECE- Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen:

»Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht.« Da steht aber nichts; außer einer Fußnote, dass man in den Anlageband schauen soll.

Dort steht dann im einzelnen bestimmt, wie Schutzhelme nach der Regelung Nr. 22 zu bauen, zu prüfen und zu genehmigen sind. Es gibt Regelungen zu der Anzahl der vorzunehmenden Schlagprüfungen, zu den Punkten, an denen die Schlagprüfungen am Helm vorzunehmen sind, zur Reihenfolge der getesteten Stellen, zu Schnittebenen, zu Aufschlagpunkten, zu Bezugsebenen, zum Toleranzradius und so weiter ...

Nachdem man sich irgendwie mit dem Inhalt der ECE-Regelung Nr. 22 vertraut gemacht hat, weiß man, was ein »amtlich genehmigter Schutzhelm« im Sinne des § 21a Absatz 2 StVO ist. Vielleicht ist man dabei auch auf die »Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung

(2. Ausnahmeverordnung zur StVO)« vom 19. März 1990 gestoßen (BGBl. I 1990, S. 550). Deren § 1 lautet klar und deutlich: »Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad- Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden.«

Wir wissen also jetzt, dass bis zum 31. Dezember 1992 auch Schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren.

UND NUN KOMMT ES!!!

Lesen wir die »Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO« vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481), so stellen wir fest, dass deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte »bis zum 31. Dezember 1992« gestrichen werden!
 

Zusammenfassung:
Langer Rede kurzer Sinn; obwohl laut § 21a Absatz 2 der StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, sagt eine Ausnahmegenehmigung, dass auch Schutzhelme getragen werden dürfen, die nicht genehmigt sind!

DIESE HELME SIND NICHT ERLAUBT!

 
Man sollte jedoch beachten:
Es müssen Motorradschutzhelme sein! Stahlhelme oder Bauhelme sind KEINE Schutzhelme im Sinne der StVO


Helmpflege

Verschmutzte Helme sollte man nach der Fahrt gründlich mit Helm- und ggf. Visierreiniger oder mit mildem Haushaltsreiniger einsprühen, da Insektenreste das Material angreifen können. Einwirken lassen und anschließend mit einem Microfasertuch sauber wischen und nachpolieren.

Wer - zum Beispiel auf einer Tour - nichts dabei hat, kann auch ein nasses Stück Küchenrolle auf den Helm und das Visier legen. Ebenfalls einwirken lassen und danach behutsam abwischen.
 

Um dem lästigen Beschlagen des Visieres vorzubeugen, kann man es mit Antibeschlag-Spray bzw. -Gel von der Innenseite einsprühen. Danach mit dem Microfasertuch gleichmäßig auf der Visierinnenseite verteilen und vor- sichtig nachpolieren. Ähnliche Sprays und Gels gibt es auch für die Außenseite des Visires, wodurch das Wasser bei einer Regenfahrt besser abperlt.

 
Wer oft fährt, wird vielleicht schon festgestellt haben, dass das Helminnenfutter nach einiger Zeit ein gewisses »Eigenaroma« an- nimmt, was auf Dauer nicht wirklich appetitlich ist. Daher sollte man zwei- bis dreimal im Jahr das Futter einer Grundreinigung mit einem Helmpolsterreiniger unterziehen.

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